Binnengrenzkontrollen

an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz: Notifizierung bei der EU-Kommission erfolgt

Bündel an stationären und mobilen Maßnahmen der Bundespolizei / Zugleich erneute Notifizierung der temporären Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich

Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Zugleich wurden die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erneut notifiziert.

Damit kann die Bundespolizei jetzt an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel einsetzen wie bereits seit längerem an der Grenze zu Österreich. Bereits in den vergangenen Wochen hat es flexible Schwerpunktkontrollen gegeben, außerdem war die Schleierfahndung im gesamten Grenzgebiet deutlich verstärkt und es waren gemeinsame Streifen mit den Grenzpolizeien von Polen und Tschechien schon auf deren Staatsgebiet vorgenommen worden. Mit der Schweiz gibt es bereits einen gemeinsamen Aktionsplan. Diese Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit den Nachbarstaaten fortgesetzt werden.