KLEINPROJEKTEFONDS DER EUROREGION ERZGEBIRGE / KRUŠNOHOŘÍ

Über den Fonds

Der Kleinprojektefonds, ein zentrales Element des Interreg-Programms Sachsen-Tschechien 2021-2027, dient der Stärkung und Vertiefung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Tschechien. Mit dem Ziel, die regionale Entwicklung zu fördern, unterstützt der Fonds Projekte, die das gegenseitige Verständnis fördern, den kulturellen Austausch intensivieren und die soziale Kohäsion in der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří verbessern. Die finanzielle Unterstützung für den Kleinprojektefonds stammt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), was die Bedeutung der europäischen Integration und der regionalen Entwicklung unterstreicht​​.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Der Kleinprojektefonds finanziert bis zu 80% der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts, wobei die maximale Fördersumme 20.000 Euro beträgt. Die Gesamtkosten eines Projekts dürfen 30.000 Euro nicht überschreiten, wobei Projekte mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro (bei Standardeinheitskosten) bzw. 3.000 Euro (bei Entwurfsbudget) nicht berücksichtigt werden​​.

Unterstützte Projekttypen

Der Fonds unterstützt eine Vielzahl von Projekttypen, die von Bildungs- und Kulturveranstaltungen über sportliche Begegnungen bis hin zu gemeinsamen Fachkonferenzen reichen. Insbesondere wird Wert auf Begegnungen und Austausche gelegt. Die Projekte sollten einen klaren grenzübergreifenden Charakter aufweisen und zur Erreichung des spezifischen Ziels des Programms beitragen: den Aufbau gegenseitigen Vertrauens durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern​​.

Die Richtlinien für die Förderung sind im Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds ausführlich beschrieben. 
Eine Zusammenfassung des Kleinprojektefonds finden Sie in unserer Präsentation.

Standardeinheitskosten

Standardeinheitskosten sind festgelegte Beträge, die für jeden Tag, den eine Person an einem grenzübergreifenden Projekt mit nachweisbarer Teilnehmerzahl teilnimmt, angewendet werden. Diese Pauschalbeträge decken alle Kosten ab, die mit der Organisation und Durchführung von Projekten verbunden sind, wie zum Beispiel Veranstaltungsraummiete, Materialien und Verpflegung der Teilnehmenden. Diese Methode vereinfacht nicht nur die Budgetplanung und -verwaltung für die Projektträger, indem sie eine klare Kalkulationsgrundlage bietet, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand, da detaillierte Kostennachweise entfallen können. Dadurch wird die Umsetzung von Projekten, die den kulturellen und sozialen Austausch in der Euroregion fördern, effizienter und zugänglicher.

Für die verschiedenen Arten von geförderten Projekttypen sind  folgende Kostensätze vorgesehen:

Veranstaltung

⇒ 53 Euro pro Personentag

(Fort-)Bildungen

⇒ 76 Euro pro Personentag

Fachkonferenzen

⇒ 105 Euro pro Personentag

Archiv der Kostensätze für Standardeinheitskosten

Wie bewerbe ich mich? (Verfahren)

Schritt 1: Projektidee entwickeln

Beginnen Sie mit der Entwicklung einer klaren Projektidee. Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt den Zielen des Kleinprojektefonds entspricht und einen grenzübergreifenden Mehrwert bietet.

Schritt 2: Partnersuche

Finden Sie einen oder mehrere Projektpartner aus dem Nachbarland. Jedes Projekt muss von mindestens einem deutschen und einem tschechischen Partner umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit sollte in der Planung und Durchführung des Projekts deutlich werden.

Schritt 3: Antragsvorbereitung

Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor. Dazu gehören der zweisprachig (in Deutsch und Tschechisch) ausgefüllte Projektantrag mit einer detaillierten Beschreibung des Gesamtprojekts, sowie alle erforderlichen Anlagen als Nachweise. Beachten Sie die im Gemeinsamen Umsetzungsdokument festgelegten Anforderungen sorgfältig.

Schritt 4: Online-Antragstellung

Reichen Sie Ihren Antrag elektronisch über das vorgesehene Portal ein. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente hochladen.

Schritt 5: Antragsprüfung

Nach der Einreichung wird Ihr Antrag zunächst formal überprüft. Anschließend erfolgt eine Bewertung der fachlichen Förderfähigkeit und der grenzübergreifenden Qualität durch den Fondsverwalter (Euroregion Erzgebirge). Bereiten Sie sich darauf vor, eventuell zusätzliche Informationen zu liefern oder Fragen zu beantworten.

Schritt 6: Entscheidung und Vertragsabschluss

Der Lokale Lenkungsausschuss entscheidet über die Förderung Ihres Projekts. Bei einer positiven Entscheidung (Bestätigung) kann ein Zuwendungsvertrag mit dem Fondsverwalter abgeschlossen werden.

Schritt 7: Projektumsetzung und Berichterstattung

Sobald Ihr Vertrag unterzeichnet ist, können Sie mit der Durchführung Ihres Projekts starten. Achten Sie darauf, den im Vertrag festgelegten Zeitplan und die geplanten Maßnahmen genau zu befolgen. Zudem müssen Sie die Öffentlichkeit aktiv und angemessen über die Unterstützung durch das EU-Interreg-Programm informieren. Dafür ist es unerlässlich, dass Sie alle EU-Vorgaben für Informations- und Kommunikationsvorschriften umsetzen, einschließlich der Nutzung des Interreg-Logos sowie des Logos der zuständigen Euroregion, die in allen Ihren Veröffentlichungen und bei allen Aktivitäten deutlich sichtbar sein sollten. Zusätzlich ist es erforderlich, den Fondsverwalter mindestens 10 Arbeitstage vor der Durchführung einer Veranstaltung schriftlich über den Termin zu informieren. Diese frühzeitige Benachrichtigung ist eine Voraussetzung für die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen durch den Fondsverwalter und stellt eine wesentliche Bedingung des Zuwendungsvertrages dar, deren Nichteinhaltung zur Kündigung führen kann.

Für detaillierte Informationen schauen Sie bitte im Gemeinsamen Umsetzungsdokument, sowie im Leitfaden für Begünstigte zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften nach.

Bewerbungsfristen

Projektanträge können laufend elektronisch eingereicht werden. Es wurden jedoch Stichtage festgelegt, bis zu denen die Anträge eingereicht werden müssen, um im darauffolgenden Lokalen Lenkungsausschuss behandelt zu werden.

Der Lokale Lenkungsausschuss (LLA) ist ein verantwortliches Gremium für die Projektauswahl im Rahmen des Kleinprojektefonds in der Euroregion Erzgebirge. Er entscheidet über die Förderung von Kleinprojekten.

Erfolgreiche Projekte

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Bewilligte Projekte

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist grundsätzlich nicht förderfähig?

Antwort: Nicht förderfähig sind unter anderem reine Sprachkurse, einsprachige Publikationen, touristische Publikationen, parteipolitische Aktivitäten, Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahmen.

Wie werden die Projekte bewertet?

Antwort: Die Bewertung der Projekte erfolgt in zwei wesentlichen Schritten: der fachlichen Förderfähigkeit und der grenzübergreifenden Qualität. Zuerst wird geprüft, ob das Projekt die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt, wie die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Anschließend wird die grenzübergreifende Qualität bewertet, wobei ein Punktesystem zur Anwendung kommt. Dieses bewertet unter anderem, inwieweit das Projekt zur Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beiträgt, nachhaltige Effekte erzielt, und in welchem Maße die Projektpartner involviert sind. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft der Lokale Lenkungsausschuss.

Wie hoch ist die Förderung?

Antwort: Die Förderung kann bis zu 80% der förderfähigen Gesamtkosten betragen, höchstens jedoch 20.000 Euro pro Projekt. Die Gesamtkosten des Projekts dürfen maximal 30.000 Euro betragen.

Gibt es Beratungsmöglichkeiten für Antragsteller?

Antwort: Ja, Euroregion Erzgebirge bietet Beratung für potenzielle Antragsteller an und es wird sehr empfohlen, sich vor dem Antragstellen bei der Euroregion beraten lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung zu verbessern und Fragen zum Antragsprozess oder zur Projektgestaltung zu klären. 

Kontakt


Dagmar Hach

Projektkoordinatorin

Telefon: +49 (0)15566296022

E-Mail

Erik Vogel

Projektassistent

Telefon: +49 (0)15566296010

E-Mail


Dokumente



Wichtige termine


30.04.2024

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Most

06.08.2024

späteste Einreichung der Projekte zum LLA am 18.09.2024

18.09.2024

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Freiberg

02.10.2024

späteste Einreichung der Projekte zum LLA am 13.11.2024