Änderungen in der Beantragung und Start Entwurfsbudget

Ab sofort sind auch Kleinprojekte mit nicht nachweisbarer Teilnehmerzahl beantragbar, z. B. Stadtfeste, Konzerte, Festivals für die gemeinsame Region. Diese Möglichkeit steht jetzt im Antragssystem zur Verfügung. Das aktuelle Umsetzungsdokument sowie Anlagen vom 1.7.2024 finden Sie zum Download unter Dokumente.

Achtung: Die Registrierung der Projekte erfolgt nicht mehr bei der Einreichung, sondern nach der Prüfung durch die Euroregion, erst dann dürfen Sie mit dem Projekt beginnen.

Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Vorhaben unser gemeinsames Projektsekretariat in Freiberg oder Most. 

 

KLEINPROJEKTEFONDS DER EUROREGION ERZGEBIRGE / KRUŠNOHOŘÍ

Über den Fonds

Der Kleinprojektefonds (KPF) im Rahmen des Programms Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 fördert grenzübergreifende Kooperationen zwischen Deutschland und Tschechien. Ziel des Fonds ist es, die Zusammenarbeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu intensivieren und das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Der KPF unterstützt Projekte, die grenzüberschreitende Begegnungen und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen fördern. Die Förderung kann bis zu 80% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 20.000 Euro, betragen. Projekte müssen gemeinsam von deutschen und tschechischen Partnern geplant und umgesetzt werden. 
Gefördert werden Projekte im Fördergebiet, das den Freistaat Sachsen und die angrenzenden Regionen in der Tschechischen Republik umfasst. Projekte müssen ihre positiven Wirkungen im gemeinsamen Fördergebiet entfalten.  Die genauen geographischen Grenzen des Fördergebiets sind im  Gemeinsamen Umsetzungsdokument detailliert beschrieben.

Die Richtlinien für die Förderung sind im Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds ausführlich beschrieben. 
Eine Zusammenfassung des Kleinprojektefonds finden Sie in unserer Präsentation.

PROJEKTTYPEN

Der Kleinprojektefonds unterstützt verschiedene Projekttypen, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Zu den geförderten Projekttypen gehören:

Projekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl:
  • Veranstaltungen: Grenzübergreifende Treffen in Bereichen wie Sport, Kultur und Gesellschaft. Dazu zählen Gruppenaustausche, Trainingslager und andere gemeinschaftliche Aktivitäten.

  • Bildungsmaßnahmen: Workshops, Seminare und Schulungen zur Vermittlung von Fachwissen und zur Förderung sprachlicher Kompetenzen.

  • Fachkonferenzen: Treffen von Experten aus verschiedenen Bereichen zum Austausch von Wissen und Erfahrungen durch Vorträge und Diskussionen​​.

Projekte mit nicht nachweisbarer Teilnehmerzahl:
  • Festivals und Konzerte: Großveranstaltungen mit Musik und Unterhaltung für die Öffentlichkeit, welche die deutsch-tschechische kulturelle Begegnung fördern.

  • Märkte und Jahrmärkte: Regionale Märkte mit kulturellen und wirtschaftlichen Aktivitäten, welche den deutsch-tschechischen Austausch stärken.

  • Öffentliche Feierlichkeiten. Gemeindefeste und kulturelle Events, welche die deutsch-tschechische Gemeinschaft fördern.

  • Ausstellungen: Öffentlich zugängliche kulturelle Präsentationen, welche den deutsch-tschechischen Dialog unterstützen.

  • Tage der offenen Tür: Einblicke in Institutionen, welche die deutsch-tschechische Transparenz und Zusammenarbeit fördern.

Standardeinheitskosten

Für Begegnungsprojekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl werden Standardeinheitskosten verwendet - festgelegte Beträge, die für jeden Tag, den eine Person an einem grenzübergreifenden Projekt teilnimmt, angewendet werden. Diese Pauschalbeträge decken alle Kosten ab, die mit der Organisation und Durchführung des Projekts verbunden sind, wie zum Beispiel Veranstaltungsraummiete, Materialien und Verpflegung der Teilnehmenden. Diese Methode vereinfacht nicht nur die Budgetplanung und -verwaltung für die Projektträger, indem sie eine klare Kalkulationsgrundlage bietet, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand, da detaillierte Kostennachweise entfallen können. Dadurch wird die Umsetzung von Projekten effizienter und zugänglicher. Detailierte Informationen zu Standardeinheitskosten finden Sie in der Anlage 1 - Standardeinheitskosten

Die aktuellen Kostensätze betragen:

  • Veranstaltungen: 53 Euro pro Personentag

  • (Fort-)Bildungen: 76 Euro pro Personentag

  • Fachkonferenzen: 105 Euro pro Personentag​​

Archiv der Kostensätze für Standardeinheitskosten

ENTWURFSBUDGET

Das Entwurfsbudget ist eine flexible Abrechnungsform für Projekte, bei denen eine genaue Teilnehmerzahl nicht nachweisbar ist. Diese Methode eignet sich besonders für öffentliche Veranstaltungen, wie Stadtfeste, Konzerte, Ausstellungen, Tag der offenen Tür usw. Zur Beantragung des Entwurfsbudgets muss ein detaillierter Kostenplan vorgelegt werden, der auf Referenzsätzen basiert. Preisvergleiche sind erforderlich, wenn Kostenarten nicht im Preiskatalog enthalten sind. Den Kostenkatalog und alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2 - Entwurfsbudget 

Verfahren (Wie stelle ich einen Antrag?)

Die Antragstellung für den Kleinprojektefonds erfolgt elektronisch über das Antragsportal auf der Webseite des zuständigen Fondsverwalters (Euroregion Erzgebirge / Krušnohoří). Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  1. Projektidee entwickeln: Definieren Sie die Ziele, Aktivitäten und den grenzübergreifenden Mehrwert Ihres Projekts. Ein Partner aus Deutschland und ein Partner aus Tschechien sind notwendig.

  2. Antrag ausfüllen: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und von allen Partnern unterschriebenen Antrag über unsere Webseite ein.

  3. Formale Kontrolle: Der Fondsverwalter überprüft die formalen Voraussetzungen Ihres Antrags, einschließlich der Vollständigkeit der Unterlagen und der Berechtigung der Projektpartner.

  4. Fachliche Prüfung: Eine detaillierte Prüfung der Förderfähigkeit und der grenzübergreifenden Qualität des Projekts erfolgt durch den Fondsverwalter.

  5. Bewertung der grenzübergreifenden Qualität: Das Sekretariat des Fondsverwalters bewertet die grenzübergreifende Qualität des Projekts anhand eines Punktesystems.

  6. Entscheidung: Der Lokale Lenkungsausschuss entscheidet über die Förderung des Projekts auf Basis der Bewertungen und der Verfügbarkeit von EFRE-Mitteln.

  7. Mitteilung über die Projektentscheidung: Der Fondsverwalter teilt dem Antragsteller die Entscheidung des Lokalen Lenkungsausschusses mit. Bei positiver Entscheidung wird ein Zuwendungsvertrag ausgestellt.

  8. Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsvertrags kann das Projekt offiziell starten. Der Projektzeitraum beginnt bereits mit der Registrierung des Projektantrages beim Fondsverwalter, aber erst nach der Registrierung darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Bis zur Genehmigung durch den Lokalen Lenkungsausschuss tragen die Antragsteller ihre Kosten auf eigenes Risiko​​.

  9. Abrechnung: Nach Abschluss des Projekts müssen die Ergebnisse in einem Abschlussbericht dokumentiert und gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag beim Fondsverwalter eingereicht werden. Alle relevanten Nachweise sind beizufügen.

  10. Prüfung und Auszahlung: Der Fondsverwalter prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel an den Projektträger.

Achten Sie darauf, den im Vertrag festgelegten Zeitplan und die geplanten Maßnahmen genau zu befolgen. Zudem müssen Sie die Öffentlichkeit aktiv und angemessen über die Unterstützung durch das EU-Interreg-Programm informieren. Dafür ist es unerlässlich, dass Sie alle EU-Vorgaben für Informations- und Kommunikationsvorschriften umsetzen, einschließlich der Nutzung des Interreg-Logos sowie des Logos der zuständigen Euroregion, die in allen Ihren Veröffentlichungen und bei allen Aktivitäten deutlich sichtbar sein sollten. Um besser zu verstehen, was bezüglich der Publizität zu beachten ist, können Sie sich im Dokument "Mustereinladung-Leitfaden-Logos" inspirieren lassen.

Zusätzlich ist es erforderlich, den Fondsverwalter mindestens 10 Arbeitstage vor der Durchführung jeder Veranstaltung schriftlich über den Termin zu informieren. Diese frühzeitige Benachrichtigung ist eine Voraussetzung für die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen durch den Fondsverwalter und stellt eine wesentliche Bedingung des Zuwendungsvertrages dar, deren Nichteinhaltung zur Kündigung führen kann.

Für detaillierte Informationen schauen Sie bitte im Gemeinsamen Umsetzungsdokument, sowie im Leitfaden für Begünstigte zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften nach. Hellfen kann auch der Leitfaden für Antragsteller mit Schritt für Schritt-Anleitung.

 

Bewerbungsfristen

Projektanträge können laufend elektronisch eingereicht werden. Es wurden jedoch Stichtage festgelegt, bis zu denen die Anträge eingereicht werden müssen, um im darauffolgenden Lokalen Lenkungsausschuss behandelt zu werden.

Der Lokale Lenkungsausschuss (LLA) ist ein verantwortliches Gremium für die Projektauswahl im Rahmen des Kleinprojektefonds in der Euroregion Erzgebirge. Er entscheidet über die Förderung von Kleinprojekten.

NACHWEISE UND DOKUMENTATION

Für die erfolgreiche Abwicklung eines geförderten Projekts ist die sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben und Aktivitäten unerlässlich. Nach Projektabschluss müssen ein Abschlussbericht und alle relevanten Nachweise beim Fondsverwalter eingereicht werden. Die Nachweispflichten unterscheiden sich je nach Art des Projekts:

Projekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl
  • Teilnehmerlisten: Detaillierte, taggenau geführte Listen aller Teilnehmer mit Unterschriften.

  • Fotodokumentation: Fotos der Veranstaltungen und Aktivitäten, die den Projektverlauf und die Teilnahme belegen.

  • Präsentationen und Schulungsunterlagen: Materialien, die während der Veranstaltungen verwendet wurden​​.

Projekte mit nicht nachweisbarer Teilnehmerzahl
  • Detaillierter Kostenplan: Ein umfassender Plan, der alle wesentlichen Ausgaben abdeckt.

  • Preisvergleiche: Nachweise über die Kostenarten, die nicht im Preiskatalog enthalten sind.

  • Öffentlichkeitsarbeit: Dokumentation der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, wie Veröffentlichungen, Plakate und Medienberichte​​.

Publizitätsnachweise

Alle geförderten Projekte müssen die Öffentlichkeit über die Unterstützung durch die Europäische Union informieren. Die Publizitätsnachweise müssen folgende Elemente enthalten:

  • Interreg-Logo und Logo der Euroregion: Diese müssen auf allen veröffentlichten Materialien, Social-Media-Beiträgen, Plakaten und anderen Kommunikationsmitteln sichtbar angebracht sein.

  • Zweisprachigkeit: Alle Projektinformationen müssen in deutscher und tschechischer Sprache verfügbar sein.

  • Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit: Nachweise wie Screenshots von Webseiten, Kopien von Veröffentlichungen und Fotos von Plakaten müssen eingereicht werden, um die Einhaltung der Publizitätsanforderungen zu belegen​​​​.

Erfolgreiche Projekte (Best Practice)

03/2024 5 jahre Partnerschaft Hainichen - Úštěk ERE-0231-DE 5 Jahre Städtepartnerschaft Hainichen – Úštěk

04/2024 Kita Kinderland mit Mateřská škola Údlice ERE-0196-DE  Vertiefung 16-jährige Freundschaft  

Bewilligte Projekte

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Jeder juristische Partner aus Deutschland und Tschechien, wie Gemeinden, Vereine, Bildungseinrichtungen oder NGOs, kann einen Antrag stellen, solange sie gemeinsam ein grenzübergreifendes Projekt durchführen.

Welche Projekte werden gefördert?

  • Gefördert werden Projekte, die Begegnungen und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen fördern und dabei grenzübergreifende Zusammenarbeit im Fördergebiet intensivieren.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

  • Die maximale Förderung beträgt höchstens 20.000 Euro.

Welche Nachweise müssen eingereicht werden?

  • Je nach Projektart müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, wie Teilnehmerlisten, Fotodokumentationen, Veranstaltungsberichte und Dokumentationen der Öffentlichkeitsarbeit (siehe Absatz NACHWEISE UND DOKUMENTATION).

Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

  • Mit dem Projekt darf erst nach der Registrierung des Projektantrages beim Fondsverwalter begonnen werden. Bis zur Genehmigung durch den Lokalen Lenkungsausschuss tragen die Antragsteller ihre Kosten auf eigenes Risiko.

Was ist grundsätzlich nicht förderfähig?

  • Nicht förderfähig sind reine Sprachkurse, einsprachige Publikationen, touristische Publikationen zur Bewerbung des Gebietes als Tourismusregion und parteipolitische Aktivitäten​​.


Präsentation KPF
Schritt für Schritt-Anleitung für Antragsteller

Kontakt


Dagmar Hach

Projektkoordinatorin
Telefon: +49 (0)15566296022
E-Mail


Erik Vogel

Projektassistent
Telefon: +49 (0)15566296010
E-Mail


Dokumente



Wichtige termine


06.08.2024

späteste Einreichung der Projekte zum LLA am 18.09.2024

18.09.2024

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Freiberg

02.10.2024

späteste Einreichung der Projekte zum LLA am 13.11.2024

13.11.2024

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Most