Über den Fonds

Der Kleinprojektefonds (KPF) im Rahmen des Programms Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 fördert grenzübergreifende Kooperationen zwischen Deutschland und Tschechien. Ziel des Fonds ist es, die Zusammenarbeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu intensivieren und das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Der KPF unterstützt Projekte, die grenzüberschreitende Begegnungen und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen fördern. Die Förderung kann bis zu 80% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 20.000 Euro, betragen. Projekte müssen gemeinsam von deutschen und tschechischen Partnern geplant und umgesetzt werden. Die geförderten Projekte sollen ihre positive Wirkung im gemeinsamen Fördergebiet entfalten. Das Fördergebiet, die Richtlinien für die Förderung und alle weiterführenden Informationen sind im Gemeinsamen Umsetzungsdokument detailliert beschrieben.

PROJEKTTYPEN

Der Kleinprojektefonds unterstützt verschiedene Projekttypen, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Zu den geförderten Projekttypen gehören:

Projekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl (siehe Anlage 1 - StandarDeinheitskosten):
  • Veranstaltungen: Grenzübergreifende Treffen in Bereichen wie Sport, Kultur und Gesellschaft. Dazu zählen Gruppenaustausche, Trainingslager und andere gemeinschaftliche Aktivitäten.

  • Bildungsmaßnahmen: Workshops, Seminare und Schulungen zur Vermittlung von Fachwissen und zur Förderung sprachlicher Kompetenzen.

  • Fachkonferenzen: Treffen von Experten aus verschiedenen Bereichen zum Austausch von Wissen und Erfahrungen durch Vorträge und Diskussionen​​.

Projekte mit nicht nachweisbarer Teilnehmerzahl (Siehe Anlage 2/2a - Entwurfsbudget):
  • Festivals und Konzerte: Großveranstaltungen mit Musik und Unterhaltung für die Öffentlichkeit, welche die deutsch-tschechische kulturelle Begegnung fördern.

  • Märkte und Jahrmärkte: Regionale Märkte mit kulturellen und wirtschaftlichen Aktivitäten, welche den deutsch-tschechischen Austausch stärken.

  • Öffentliche Feierlichkeiten. Gemeindefeste und kulturelle Events, welche die deutsch-tschechische Gemeinschaft fördern.

  • Ausstellungen: Öffentlich zugängliche kulturelle Präsentationen, welche den deutsch-tschechischen Dialog unterstützen.

  • Tage der offenen Tür: Einblicke in Institutionen, welche die deutsch-tschechische Transparenz und Zusammenarbeit fördern.

Standardeinheitskosten

Für Begegnungsprojekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl werden Standardeinheitskosten verwendet - festgelegte Beträge, die für jeden Tag, den eine Person an einem grenzübergreifenden Projekt teilnimmt, angewendet werden. Diese Pauschalbeträge decken alle Kosten ab, die mit der Organisation und Durchführung des Projekts verbunden sind, wie zum Beispiel Veranstaltungsraummiete, Materialien und Verpflegung der Teilnehmenden. Diese Methode vereinfacht nicht nur die Budgetplanung und -verwaltung für die Projektträger, indem sie eine klare Kalkulationsgrundlage bietet, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand, da detaillierte Kostennachweise entfallen können. Weiterführende Informationen finden Sie in der Anlage 1 zum Gemeinsamen Umsetzungsdokument.

Die aktuellen Kostensätze ab 01. Februar 2025 betragen:

  • Veranstaltungen: 54 Euro pro Personentag

  • (Fort-)Bildungen: 78 Euro pro Personentag

  • Fachkonferenzen: 108 Euro pro Personentag​​

Archiv der Kostensätze für Standardeinheitskosten

ENTWURFSBUDGET

Das Entwurfsbudget ist eine flexible Abrechnungsform für Projekte, bei denen eine genaue Teilnehmerzahl nicht nachweisbar ist. Diese Methode eignet sich besonders für öffentliche Veranstaltungen, wie Stadtfeste, Konzerte, Ausstellungen, Tag der offenen Tür usw. Zur Beantragung des Entwurfsbudgets muss ein detaillierter Kostenplan vorgelegt werden. Grundlage für die Budgetierung des Kostenplans bilden die Referenzsätze aus dem Preiskatalog (siehe Anlage 2a). Kosten für Leistungen, die nicht durch diese Referenzsätze abgedeckt sind, sind nur dann förderfähig, wenn sie mit den Fördervoraussetzungen des Umsetzungsdokumentes zum Kleinprojektefonds übereinstimmen.

Für Kosten von Leistungen bis zu 1.000 Euro netto ist mit Antragstellung ein marktüblicher Preis mit Angabe eines Anbieters vom Antragsteller vorzulegen.

Für Kosten von Leistungen über 1.000 Euro netto sind vom Antragsteller drei Preisvergleiche, die nach Art und Umfang der angebotenen Leistung vergleichbar sein müssen, vorzulegen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie in der Anlage 2/2a zum Gemeinsamen Umsetzungsdokument.

Archiv der Referenzsätze zum Entwurfsbudget

Termine zur Einreichung von Projekten

Projektanträge können fortlaufend und ausschließlich online über das Antragsportal eingereicht werden.

Die festgelegten Stichtage ("spätester Termin zur Einreichung von Projekten") dienen der Orientierung, bis zu welchem Termin die Anträge eingereicht werden müssen, um im darauffolgenden Lokalen Lenkungsausschuss behandelt zu werden. Mit der fristgerechten Einreichung eines Projektantrages entsteht jedoch kein Anspruch auf die Behandlung des Projektantrages im darauffolgenden Lokalen Lenkungsausschuss.

Der Lokale Lenkungsausschuss der Euroregion ist das Gremium, welches abschließend über die Förderung eines Kleinprojektes entscheidet.

Projektabrechnung - NACHWEISE UND DOKUMENTATION

Für die Abrechnung eines geförderten Projekts ist die sorgfältige Dokumentation aller Aktivitäten unerlässlich.

Bitte informieren Sie uns schriftlich per E-Mail mindestens 10 Arbeitstage vor jeder Projektveranstaltung über den entsprechenden Termin. Diese Nachricht ist ebenso Bestandteil der für die Abrechnung nötigen Nachweise.

Nach Projektabschluss muss ein Abschlussbericht und alle relevanten Nachweise beim Fondsverwalter online über das Antragsportal eingereicht werden.

Für Projekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl sind Einzureichen (siehe Anlage 1 - Punkt 4) :
  • Abschlussbericht über die Durchführung des Kleinprojektes mit der Darstellung der Projektergebnisse

  • Fotodokumentation der durchgeführten Veranstaltung zum Nachweis der Teilnehmer sowie der realisierten Aktivitäten

  • taggenaue Teilnehmerlisten / Teilnehmerliste U14 für Kinder

  • Programm/Tagesordnung als Nachweis für die Dauer von Veranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung muss dabei länger als 4 Stunden sein, damit 1 Projekt-Tag abgerechnet werden kann.

Für Projekte mit nicht nachweisbarer Teilnehmerzahl sind Einzureichen (siehe Anlage 2/2a - Punkt 5):
  • Abschlussbericht über die Umsetzung der Schlüsselaktivitäten, die erreichten Projektergebnisse und die erreichten Indikatorenwerte

  • inhaltliche Nachweise über die Projektaktivitäten (in Abhängigkeit von der jeweils definierten Schlüsselaktivität)

  • bei Öffentlichen Veranstaltungen: Kopien (auch elektronisch) von Materialien für die Bewerbung der Veranstaltung in der Öffentlichkeit / Foto- oder Videodokumentation der Veranstaltung / Medienmaterialien bzw. Presseausschnitte mit Informationen über die Veranstaltung / Ausdrucke aus Online-Medien mit Informationen über die Veranstaltung

  • bei Anschaffung von Ausrüstung: Beleg für den Erwerb der Ausrüstung

  • bei Druckerzeugnissen: Kopie (auch elektronisch) des Druckerzeugnisses / Bericht über deren Verteilung

  • bei Webseiten, Informationsportalen, Mobilen Anwendungen, Lernplattformen: Link zur Webseite, zum Portal, zur Anwendung / Dokument, das die Abnahme der Dienstleistung bestätigt / Bildschirmausdruck / Statistik über die Nutzung

Publizitätsnachweise (siehe Dokumente zum Download: Publizität + Logos)

Alle geförderten Projekte müssen die Öffentlichkeit über die Unterstützung durch die Europäische Union informieren. Die Publizitätsnachweise müssen folgende Elemente enthalten:

  • Interreg-Logo und Logo der Euroregion: Diese müssen auf allen veröffentlichten Materialien, Social-Media-Beiträgen, Plakaten, Flyern und anderen Kommunikationsmitteln sichtbar angebracht sein. Alle neben dem Interreg-Logo verwendeten Logos dürfen dabei nicht größer sein als die EU-Flagge im Interreg-Logo.

  • Zweisprachigkeit: Alle Publikationen zum Projekt müssen in deutscher und tschechischer Sprache verfügbar sein.

  • Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit: Nachweise wie Screenshots von Webseiten, Kopien von Veröffentlichungen, Fotos von Plakaten etc. müssen online im Antragsystem hochgeladen werden, um die Einhaltung der Publizitätsanforderungen zu belegen​​​​.

Bewilligte Projekte


Präsentation zum Kleinprojektefonds
Wie stelle ich einen Antrag?

Dokumente - Download



Kontakt


Erik Vogel

Projektkoordinator
Telefon: +49 (0)15566296010
E-Mail


Wichtige termine


04.03.2025

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Freiberg (spätester Termin zur Einreichung von Projekten: 21.01.2025)

 

22.05.2025

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Most (spätester Termin zur Einreichung von Projekten: 10.04.2025)

18.09.2025

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Most (spätester Termin zur Einreichung von Projekten: 07.08.2025)

11.12.2025

Tagung des Lokalen Lenkungsausschusses in Freiberg (spätester Termin zur Einreichung von Projekten: 30.10.2025)