Änderungen in der Beantragung und Start Entwurfsbudget

Ab dem 01.07.2024 gilt ein neues Umsetzungsdokument. Es gibt Änderungen sowohl im Verfahren als auch bei der Veranstaltungsart: Die Registrierung der Projekte erfolgt nicht mehr bei der Einreichung, sondern nach der Prüfung durch die Euroregion.

 

Im Antragssystem besteht jetzt auch die Möglichkeit, Projekte mit nicht nachweisbarer Teilnehmerzahl einzureichen, z. B. Stadtfeste, Märkte, Konzerte, Ausstellungen oder Festivals für die gemeinsame Region. Diese Möglichkeit steht jetzt im Antragssystem zur Verfügung. Das aktuelle Umsetzungsdokument sowie die Anlagen vom 1.7.2024 finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kleinprojektefonds. Für die Veranstaltungen mit einem Entwurfsbudget stehen Ihnen ab sofort Referenzsätze zur Verfügung, die eine Abrechnung erleichtern werden. Zur thematischen Abgrenzung und für mehr Sicherheit empfehlen wir, zwei bis drei Schlüsselaktivitäten pro Projektvorhaben einzuplanen. 

Achtung: Erst nach Prüfung der Ausgaben durch das Gemeinsame Sekretariat der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří dürfen Sie mit dem Projekt beginnen!!! Bitte planen Sie bitte ausreichend Vorbereitungszeit ein.