Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014 - 2020 -> Kleinprojektefonds
Antragsverfahren
Wichtig: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben!
Jeder Projektantrag muss folgende Verfahrensschritte durchlaufen:
> Eingangsbestätigung durch das KPF-Sekretariat
> Formale Kontrolle
> Prüfung der fachlichen Förderfähigkeit
> Registrierung durch das KPF-Sekretariat
> Bewertung der grenzübergreifenden Qualität
Stichtage zur Einreichung der Projektanträge
20. Januar 2021
14. April 2021
11. August 2021
13. Oktober 2021
Lenkungsausschüsse 2021
03.03.2021 in Most
26.05.2021 in Freiberg
22.09.2021 in Most
24.11.2021 in Freiberg
Projektanträge können laufend eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Projektunterlagen für Ihre Vorhaben frühzeitig abzustimmen und einzureichen, da sich die Bearbeitungszeiten verlängern!
Projektumsetzung
Die getätigten Ausgaben müssen im Bewilligungszeitraum (lt. Zuwendungsvertrag) liegen. Ausnahme sind Dolmetscher- und Übersetzungskosten zur Vorbereitung für den Projektantrag, die ab dem 01. 01. 2014 geltend gemacht werden dürfen.
Bei allen Begegnungen und Veranstaltungen sind Teilnehmerlisten zu führen.
Beide Projektpartner haben den Leitfaden zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften zu beachten. Sie haben die Aufgabe, eine aktive, möglichst breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, in der stets auf die Förderung durch das Kooperationsprogramm hingewiesen wird. Der detaillierte Projektverlauf ist durch Fotos, Videos, Presseberichte und andere Darstellungsformen zu dokumentieren.
Über jede geförderte Veranstaltung (z.B. Beratung der Projektpartner) im Rahmen des Kleinprojektes ist das Sekretariat der Euroregion Erzgebirge e.V. schriftlich vorab am besten in tabellarischer Form und per e-Mail zu informieren. Das Sekretariat darf jederzeit Vor-Ort-Kontrollen durchführen.
Abrechnung
Die Formulare für den Abschlussbericht und Auszahlungsantrag finden Sie unter Ihrer bereits vorhandenen Benutzeranmeldung zum Online Antrag. Die Belegliste steht Ihnen in der rechten Spalte als Download zur Verfügung.
Einreichungsfristen für Abrechnungsunterlagen
02.03.2021 (Auszahlung vsl. 24.07.2021)
02.06.2021 (Auszahlung vsl. 23.10.2021)
03.08.2021 (Auszahlung vsl. 08.01.2022)
23.11.2021 (Auszahlung vsl. 30.04.2022)