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16.01.2012

Grenzregionen wollen einfachere Interreg-Förderung

Ziel3 - Kleinprojekte

Ziel

Mit den Förderungen sollen Kleinprojekte unterstützt werden, die die grenzüberschreitende
Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinigungen und Behörden im
gemeinsamen Fördergbiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit
ihrem Lebensraum stärken.

Förderschwerpunkte

Förderfähige Maßnahmen sind vor allem:

  • Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen, Begegnungen, Darbietungen und Wettbewerben
  • Erstellung und/oder Vertiefung von Untersuchungen bzw. gemeinsamen Konzepten
  • Sammlung von Informationsmaterial und Schaffung von Informationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum
  • Bildungsmaßnahmen, Praktika, Austauschprojekte
  • Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit

Förderung können juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts erhalten, insbesondere:

  • kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Vereine, Verbände, Stiftungen
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften legaler Natur
  • Bildungseinrichtungen wie Schulen, Fachhochschulen, Universitäten und sonstige anerkannte Bildungsträger

Künftig werden nur noch Projekte gefördert, in die sich Partner beiderseits der Grenze einbringen, wie zum Beispiel:

  • gemeinsame Planung des Projektes
  • gemeinsame Durchführung des Projektes
  • gemeinsames Personal für das Projekt
  • gemeinsame Finanzierung des Projektes

Zwei dieser Kriterien müssen mindestens erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann. Zudem übernimmt ein Kooperationspartner als Lead-Partner die Verantwortung für die Umsetzung eines gemeinsamen Projektes, wenn es gemeinsam finanziert wird.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Umsetzungsdokument.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Merkblatt Kleinprojekteförderung Ziel 3/Cíl 3

Merkblatt zu den EU-Rechtsvorschriften

Tipps für Antragsteller

1. Online-Antragsformular aufrufen
2. Zugangsdaten eintragen

Die Online-Bearbeitung erfordert zwingend die Eingabe der E-Mail-Adresse des Bearbeiters und die Vergabe eines eigenen Kennworts. Diese Angaben sind wichtig für die Weiterbearbeitung. Also bitte nicht vergessen und korrekt eintragen!
Sollte im Laufe der Bearbeitung das Kennwort abhanden kommen kontaktieren Sie das KPF-Sekretariat.


3. Antrag ausfüllen

Alle Abfragen müssen in deutscher und tschechischer Sprache korrekt ausgefüllt werden.

Hinweise

Textfeld zu klein

Grundsätzlich sollten Ihre Angaben kurz und konkret erfolgen.

Reicht das vorgesehene Textfeld trotzdem nicht, wird automatisch eine Anlage mit dem restlichen Text angelegt. Diese Anlage wird automatisch im Anlagenverzeichnis registriert.

In der Druckversion ist die entsprechende Stelle mit einem kleinen Dreieck gekennzeichnet.

Anzahl der Projektpartner

Die Angabe zur Anzahl der Projektpartner Punkt 0.1 im Online-Formular ist wichtig für die Bearbeitung des Punkt 3 "Angaben zu Projektpartnern". Entsprechend Ihrer Angaben wird das Antragsformular angepasst.

Gliederungspunkte des Antragsformulars

Auf der vorletzten Zeilen jeder Online-Seite des Antrags sind die auszufüllenden Gliederungspunkte des Antrags aufgeführt.

Durch Anklicken gelangen sie zu dem jeweiligen Punkt. Verlassen Sie eine Seite, werden Eintragungen automatisch gespeichert.

Druckversion

Der Antrag kann jederzeit als leeres Formular oder mit Ihren aktuellen Angaben ausgedruckt werden (Druckversion).

Arbeit am Antragsformular unterbrechen

Auf der untersten Zeile jeder Online-Seite finden Sie das Feld "Antrag später bearbeiten". Bei Anklicken dieses Feldes wird die Arbeit unterbrochen und Sie gelangen zur Ausgangsposition zurück.

Sie können jederzeit durch Anklicken dieses Feldes die Bearbeitung unterbrechen, eine Pause einlegen und später die Arbeit fortsetzen. Bisher getätigte Eintragungen werden automatisch gespeichert.

Wird die Bearbeitung ohne Anklicken dieses Feldes beendet, gehen die letzten Änderungen auf der aktuellen Seite verloren.

Antrag grob prüfen

Ebenfalls auf der untersten Zeile jeder Online-Seite finden Sie das Feld "Antrag prüfen". Bei Anklicken dieses Feldes werden Ihre Eintragungen im Antrag grob geprüft:

  • Zahlenformate
  • Datums- und Zeitangaben
  • Vorhandensein von verbalen Beschreibungen und deren Übersetzung

Es erfolgt keine inhaltliche Wertung Ihrer Eintragungen.

Das Ergebnis der Prüfung wird angezeigt. Sie werden auf Fehler aufmerksam gemacht und die Korrektur muss entsprechend erfolgen. Ansonsten ist ein "Einreichen" an KPF-Sekretariat nicht möglich. Fehlerhaft ausgefüllte Antragspunkte (vorletzte Zeile jeder Bearbeitungsseite) sind markiert.

4. Antragsabsendung/Einreichung

Erst nachdem alle auszufüllenden Antragspunkte die Anforderungen der Grobprüfung erfüllen, besteht die Möglichkeit, den Antrag zu senden.

Dazu klicken Sie bitte :

  • Antrag einreichen

Mit dem Absenden des Online-Antrages erhält Ihr Antrag ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen erscheint dann bei jeder Überarbeitung in der Druckversion.

Ihr Antrag kann nun "qualifiziert" werden. Das bedeutet;

  • Sie erhalten eine E-Mail bzgl. des Einganges.
  • Der Antrag ist ab diesem Zeitpunkt gesperrt.
  • Sie erhalten ggf. Hinweise zur Überarbeitung.
    Sind Änderungen erforderlich, wird durch den zuständigen Projektkoordinator eine
    Freischaltung veranlasst.

Wenn notwendig, kann der Antrag mehrfach überarbeitet werden (Abstimmung mit dem Projektkoordinator ist erforderlich).

Wird der Antrag als abgeschlossen angesehen, wird er vom Antragssteller/Projektpartner ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen an die antragsannehmende Seite des KPF-Sekretariats gesendet.

Grundlage

Gemeinsames Umsetzungsdokument herunterladen

Antragsformular

Sie finden unseren Online-Projektantrag unter http://ere.kpf-ziel3-cil3.org.

weitere Pflichtunterlagen

Zur Ergänzung der Unterlagen benötigen Sie weitere Formulare:

bei gemeinsamer Finanzierung

weiterhin sind beizubringen:

  • Satzung (soweit zutreffend)
  • Registerauszug (Kopie)
  • Nachweis zur Vertretungsberechtigung (wenn im Registerauszug nicht erkennbar)

Fristen und Termine

Anträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen des Kleinprojektefonds können laufend bei zuständigen KPF-Sekretariaten in Freiberg und Most eingereicht werden.

Nach abgeschlossener formaler und fachlicher Prüfung wird das Entscheidungsverfahren durchgeführt.
Hier werden insbesondere die grenzübergreifenden Effekte des Projektes bewertet.

Verantwortlich dafür ist der Lokale Lenkungsausschuss für den Kleinprojektefonds der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří

Bitte beachten Sie bei Ihrer zeitlichen Projektplanung, dass auch für die Bearbeitung Ihres Antrags mindestens 6 Wochen benötigt wird. Besteht bis zum Termin noch keine Beschlussreife, wird der Projektvorschlag im nächstfolgenden Ausschuss behandelt.

Termine der Lenkungsausschusssitzungen im Jahr 2012:
Sitzung am 07.03.2012 in Freiberg (späteste Antragstellung 25.01.12)
Sitzung am 09.05.2012 in Most (späteste Antragstellung 28.03.12)
Sitzung am 12.09.2012 in Freiberg (späteste Antragstellung 01.08.12)
Sitzung am 14.11.2012 in Most (späteste Antragstellung 02.10.12)

Kontakt

Ansprechpartner:

Projektkoordinatorin für Kleinprojekte Ziel 3 / Cil 3
Elke Zepak

Tel.: + 49 (0) 3731 419 758


Die gesamte Umsetzung des Kleinprojektefonds wird durch die KPF - Projektsekretariat in den Geschäftsstellen der Euroregionen ausgeführt.

Örtlich zuständige Stellen der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří sind:

Für deutsche Antragsteller: Für tschechische Antragsteller:
Euroregion Erzgebirge Euroregion Krušnohoří
Am St. Niclas Schacht 13 Topolová 1278
09599 Freiberg 434 01 Most

Logos für die Öffentlichkeitsarbeit Ziel 3 (s. unter Downloads)


 
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