Ziel3 - KleinprojekteZiel
Förderschwerpunkte Förderfähige Maßnahmen sind vor allem:
Förderung können juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts erhalten, insbesondere:
Künftig werden nur noch Projekte gefördert, in die sich Partner beiderseits der Grenze einbringen, wie zum Beispiel:
Zwei dieser Kriterien müssen mindestens erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann. Zudem übernimmt ein Kooperationspartner als Lead-Partner die Verantwortung für die Umsetzung eines gemeinsamen Projektes, wenn es gemeinsam finanziert wird. Merkblatt Kleinprojekteförderung Ziel 3/Cíl 3 Merkblatt zu den EU-Rechtsvorschriften Tipps für Antragsteller 2. Zugangsdaten eintragen Die Online-Bearbeitung erfordert zwingend die Eingabe der E-Mail-Adresse des Bearbeiters und die Vergabe eines eigenen Kennworts. Diese Angaben sind wichtig für die Weiterbearbeitung. Also bitte nicht vergessen und korrekt eintragen! 3. Antrag ausfüllen Alle Abfragen müssen in deutscher und tschechischer Sprache korrekt ausgefüllt werden. HinweiseTextfeld zu klein Grundsätzlich sollten Ihre Angaben kurz und konkret erfolgen. Reicht das vorgesehene Textfeld trotzdem nicht, wird automatisch eine Anlage mit dem restlichen Text angelegt. Diese Anlage wird automatisch im Anlagenverzeichnis registriert. In der Druckversion ist die entsprechende Stelle mit einem kleinen Dreieck gekennzeichnet. Die Angabe zur Anzahl der Projektpartner Punkt 0.1 im Online-Formular ist wichtig für die Bearbeitung des Punkt 3 "Angaben zu Projektpartnern". Entsprechend Ihrer Angaben wird das Antragsformular angepasst. Gliederungspunkte des AntragsformularsAuf der vorletzten Zeilen jeder Online-Seite des Antrags sind die auszufüllenden Gliederungspunkte des Antrags aufgeführt. Durch Anklicken gelangen sie zu dem jeweiligen Punkt. Verlassen Sie eine Seite, werden Eintragungen automatisch gespeichert. Druckversion Der Antrag kann jederzeit als leeres Formular oder mit Ihren aktuellen Angaben ausgedruckt werden (Druckversion). Auf der untersten Zeile jeder Online-Seite finden Sie das Feld "Antrag später bearbeiten". Bei Anklicken dieses Feldes wird die Arbeit unterbrochen und Sie gelangen zur Ausgangsposition zurück. Sie können jederzeit durch Anklicken dieses Feldes die Bearbeitung unterbrechen, eine Pause einlegen und später die Arbeit fortsetzen. Bisher getätigte Eintragungen werden automatisch gespeichert. Wird die Bearbeitung ohne Anklicken dieses Feldes beendet, gehen die letzten Änderungen auf der aktuellen Seite verloren. Ebenfalls auf der untersten Zeile jeder Online-Seite finden Sie das Feld "Antrag prüfen". Bei Anklicken dieses Feldes werden Ihre Eintragungen im Antrag grob geprüft:
Es erfolgt keine inhaltliche Wertung Ihrer Eintragungen. Das Ergebnis der Prüfung wird angezeigt. Sie werden auf Fehler aufmerksam gemacht und die Korrektur muss entsprechend erfolgen. Ansonsten ist ein "Einreichen" an KPF-Sekretariat nicht möglich. Fehlerhaft ausgefüllte Antragspunkte (vorletzte Zeile jeder Bearbeitungsseite) sind markiert. 4. Antragsabsendung/Einreichung Erst nachdem alle auszufüllenden Antragspunkte die Anforderungen der Grobprüfung erfüllen, besteht die Möglichkeit, den Antrag zu senden. Dazu klicken Sie bitte :
Mit dem Absenden des Online-Antrages erhält Ihr Antrag ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen erscheint dann bei jeder Überarbeitung in der Druckversion. Ihr Antrag kann nun "qualifiziert" werden. Das bedeutet;
Wenn notwendig, kann der Antrag mehrfach überarbeitet werden (Abstimmung mit dem Projektkoordinator ist erforderlich). Wird der Antrag als abgeschlossen angesehen, wird er vom Antragssteller/Projektpartner ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen an die antragsannehmende Seite des KPF-Sekretariats gesendet. GrundlageGemeinsames Umsetzungsdokument herunterladen Antragsformular
weitere PflichtunterlagenZur Ergänzung der Unterlagen benötigen Sie weitere Formulare:
bei gemeinsamer Finanzierung weiterhin sind beizubringen:
Fristen und TermineAnträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen des Kleinprojektefonds können laufend bei zuständigen KPF-Sekretariaten in Freiberg und Most eingereicht werden. Nach abgeschlossener formaler und fachlicher Prüfung wird das Entscheidungsverfahren durchgeführt. Verantwortlich dafür ist der Lokale Lenkungsausschuss für den Kleinprojektefonds der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří Bitte beachten Sie bei Ihrer zeitlichen Projektplanung, dass auch für die Bearbeitung Ihres Antrags mindestens 6 Wochen benötigt wird. Besteht bis zum Termin noch keine Beschlussreife, wird der Projektvorschlag im nächstfolgenden Ausschuss behandelt.
KontaktAnsprechpartner: Projektkoordinatorin für Kleinprojekte Ziel 3 / Cil 3 Tel.: + 49 (0) 3731 419 758 Die gesamte Umsetzung des Kleinprojektefonds wird durch die KPF - Projektsekretariat in den Geschäftsstellen der Euroregionen ausgeführt. Örtlich zuständige Stellen der Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří sind:
Logos für die Öffentlichkeitsarbeit Ziel 3 (s. unter Downloads)
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